„Unterweisungen in SMU am Unfallort nach § 8a Straßenverkehrszulassungsordnung reicht als Erste Hilfe Ausbildung nicht aus“
Sicherheitsmitarbeiter als Ersthelfer aufgrund ihrer Garantenstellung zur qualifizierten Ersten Hilfe zu befähigen.
Ersthelfer sind Personen die bei jedem Notfall, wo das Leben und die Gesundheit unmittelbar bedroht sind effektiv Erste Hilfemaßnahmen durchzuführen. Durch zunehmende Unfallgefahren und ansteigende Verletztenzahlen in Haushalten und Betrieben, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit erfordert es notwendiger denn je, möglichst viele Menschen in Erster Hilfe auszubilden. Die Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied in der so genannten Rettungskette.
Oft ist die nachfolgende professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst und die Krankenhäuser nur möglich auf der Basis der am Notfallort geleisteten Ersten Hilfe durch Laien. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 10 Arbeitsschutz Gesetz, GUV 50.7, BGV C 7.
Alle Personen, die adäquat Erste Hilfe leisten wollen oder auch beruflich dazu verpflichtet sind. (Berufskraftfahrer, Sicherheitspersonal, Angestellte die in den verschiedenen Gewerblichen Bereichen als Ersthelfer gefordert sind).
8 Stunden
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Zertifikat und Gerätschaften enthalten.
Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Ausbilder im Bereich Erste Hilfe und Sanitäts- und Rettungsdienst. AKNZ Ausbilder „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“. Berufene Ausbilder für Erste Hilfe der Johanniter Unfall Hilfe KV Nordost, Sanitätsausbilder der Ambulance Nord ev.