Ersthelfer - Grundausbildung


„Unterweisungen in SMU am Unfallort nach § 8a Straßenverkehrszulassungsordnung reicht als Erste Hilfe Ausbildung nicht aus“

Zielsetzung

Sicherheitsmitarbeiter als Ersthelfer aufgrund ihrer Garantenstellung zur qualifizierten Ersten Hilfe zu befähigen.

Ersthelfer sind Personen die bei jedem Notfall, wo das Leben und die Gesundheit unmittelbar bedroht sind effektiv Erste Hilfemaßnahmen durchzuführen. Durch zunehmende Unfallgefahren und ansteigende Verletztenzahlen in Haushalten und Betrieben, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit erfordert es notwendiger denn je, möglichst viele Menschen in Erster Hilfe auszubilden. Die Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied in der so genannten Rettungskette.

 

Oft ist die nachfolgende professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst und die Krankenhäuser nur möglich auf der Basis der am Notfallort geleisteten Ersten Hilfe durch Laien. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 10 Arbeitsschutz Gesetz, GUV 50.7, BGV C 7. 

Zielgruppe

Alle Personen, die adäquat Erste Hilfe leisten wollen oder auch beruflich dazu verpflichtet sind. (Berufskraftfahrer, Sicherheitspersonal, Angestellte die in den verschiedenen Gewerblichen Bereichen als Ersthelfer gefordert sind).

Inhalt

  • Aufgaben des Ersthelfers, Schema der Rettungskette, Haut Anatomie Wundgefahren und Versorgung.
  • Blutstillung bei bedrohlichen Blutungen, Amputationsverletzungen
  • Schockarten und Formen, Schock- Bekämpfung, Kreislaufkontrolle
  • Funktion der Atmung/Atemkontrolle, Freihalten der Atemwege, Atemspende
  • Bewusstlosigkeit und ihre Gefahren, Seitenlagerung Helmabnahme/ Schädel- und
  • Hirnverletzungen, Elektrounfälle
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen
  • Funktion des Knochengerüstes, Knochenbrüche und Gelenkverletzungen/Maßnahmen zur
  • Ruhigstellung der Extremitäten
  • Aufheben, Führen und Tragen von Verletzten, Rettungsgriff
  • Herz- Lungen- Wiederbelebung
  • Verhalten bei Verkehrsunfall, Absicherung einer Unfallstelle

Dauer

8 Stunden

Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Zertifikat und Gerätschaften enthalten.

Referenten

Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Ausbilder im Bereich Erste Hilfe und Sanitäts- und Rettungsdienst. AKNZ Ausbilder „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“. Berufene Ausbilder für Erste Hilfe der Johanniter Unfall Hilfe KV Nordost, Sanitätsausbilder der Ambulance Nord ev.