für Sicherheitspersonal, Sportschützen, Waffensammler
Die Personen werden über die Gesetzlichen Grundlagen mit dem Umgang von Waffen und Munition unterrichtet. Die unterrichteten und geprüften Personen sind somit in die Lage versetzt, mit Waffen und Munition im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzugehen und diese auch erwerben zu können. Dies gilt für Sicherheitspersonal, Sportschützen und Jäger gleichermaßen.
Personen, die im Sicherheitsdienst arbeiten und die Tätigkeiten mit Waffen und Munition verrichten müssen. Sportschützen zur Hobby- und Brauchtumspflege mit Schusswaffen umgehen und diese besitzen wollen.
Die Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 1-3 A WaffV für folgende Waffenarten beinhaltet:
Es werden ausreichende Kenntnisse geschult und nachgewiesen:
Die Waffensachkundeausbildung ist staatlich anerkannt für Sportschützen, Waffensammler und Mitarbeiter aus dem Bewachungsgewerbe und gilt Bundesweit.
Dieser Lehrgang wird von staatlich zugelassenen und erfahrenen Ausbildern und Prüfern durchgeführt.
32 Stunden
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Versicherung und alle behördliche Anmeldungen, Zertifikat und Übungsgerätschaften „Schusswaffen + Munition“ und Standgebühren enthalten.
Dieser Lehrgang wird von staatlich zugelassenen und erfahrenen Ausbildern und Prüfern durchgeführt.
Die Waffensachkundeausbildung ist staatlich anerkannt für Sportschützen, Waffensammler und Mitarbeiter aus dem Bewachungsgewerbe und gilt Bundesweit.