Sanitätshelfer - Grundausbildung


-- NUR AUF ANFRAGE --

Zielsetzung

Personenschützer zur spezifischen Hilfe bei Notfallmaßnahmen ihrer SP zu befähigen. Sicherheitsmitarbeiter als Sanitätshelfer aufgrund ihrer Garantenstellung zur Qualifizierten erweiterten Maßnahmen der Ersten Hilfe zu befähigen. Sicherheitsmitarbeiter zur Sanitätssicherstellung bei Veranstaltungen zu befähigen.

Sanitätshelfer sind Personen, die bei jedem medizinischen Notfall, wo das Leben und die Gesundheit unmittelbar bedroht sind, effektiv Hilfemaßnahmen durchzuführen. Durch zunehmende Unfallgefahren und ansteigende Verletztenzahlen in Haushalten und Betrieben, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit und ganz spezifisch im Sicherheitsdienst erfordern es spezielle Helfer auszubilden.

 

Auch im betrieblichen Katastrophenschutz werden Sanitätshelfer benötigt und zum teil vorgeschrieben. Die Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied in der so genannten Rettungskette. Oft ist die nachfolgende professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst und die Krankenhäuser nur möglich auf der Basis der am Notfallort geleisteten erweiterten Ersten Hilfe durch qualifizierte vor Ort tätige Helfer. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 10 Arbeitsschutz Gesetz, GUV 50.7, BGV C 7. 

Zielgruppe

Alle Personen, die adäquat Hilfe leisten wollen oder auch beruflich dazu verpflichtet sind. (Berufskraftfahrer, Sicherheits-personal bei Veranstaltungen u. ä., Feuerwehrleute, Angestellte die in den gewerblichen Bereichen Ersthelfer / Betriebs-sanitäter gefordert sind, BKO in betrieben). 

Inhalt

  • Anatomie und Verletzungen der Haut, Infektionen, Wundversorgung, Bauch und Sinnesorgane
  • Anatomie und Erkrankungen des Kreislaufes, Anatomie und Erkrankungen der Atmung
  • Anatomie und Verletzungen des Bewegungsapparates, Krankenpflege
  • Vergiftungen, Thermische Schädigungen, Infektionskrankheiten, Rettungsdienststrukturen
  • HLW (Herz- Lungen- Wiederbelebung auch mit medizinischen Hilfsmitteln)
  • Lagern, retten und transportieren 

Dauer

40 Stunden  (Grundausbildung Sanitätshelfer, Betriebssanitäter)

 

optional möglich 8 Stunden, speziell für Personenschützer (Verletzungen durch Waffen oder Sprengwirkungen usw.) 

Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Zertifikat und Gerätschaften enthalten.

Referenten

Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Ausbilder im Bereich Erste Hilfe und Sanitäts- und Rettungsdienst. AKNZ Ausbilder „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“ , berufene Ausbilder für Erste Hilfe der Johanniter Unfall Hilfe KV Nordost, Sanitätsausbilder der Ambulance Nord ev.