Die ersten effektiv zum Selbstschutz geeigneten Pfeffersprays wurden ab 1992 entwickelt. Erst seit diesem beziehungsweise dem Folgejahr sind Produkte mit zwei Millionen SHU auf dem Markt. SHU steht für „Scoville Heat Units“ und ist die Maßeinheit für die Schärfe von Paprika. Verantwortlich dafür ist die Konzentration des Wirkstoffs Oleoresin Capsicum (OC). Eine Peperoni liegt bei maximal 500 SHU und echter Cayennepfeffer bringt es schon auf 30.000 bis 50.000 SHU.
Wenn zwei Millionen SHU auf die Nase, die Augen oder die Schleimhäute treffen, löst dies unmittelbar einen heftigen Schmerz mit extremer Reizung aus. Angreifer sind in der Regel sofort kampfunfähig. Die Wirkung sollte jedoch nach spätestens 45 Minuten weitgehend nachgelassen haben. Aufgrund dieser Eigenschaften wird von der US-amerikanischen Polizei ausschließlich Pfefferspray verwendet. Auch bei deutschen Sicherheitskräften ersetzt das Pfeffer Abwehrspray zunehmend das weniger wirksame CS-Gas.
Seit einigen Jahren werden Pfeffersprays auch für den privaten Selbstschutz immer beliebter. In unserem Onlineshop können Sie diese Angebote in einer Stärke von bis zu drei Millionen SHU günstig bestellen. Dies ist allerdings nur möglich, da alle Pfefferspray-Produkte, die Sie bei uns kaufen, lediglich zur Tierabwehr zugelassen sind. Somit fallen sie nicht unter das Waffengesetz und können frei gehandelt, erworben, besessen und - hier jedoch mit einigen Ausnahmen, die unter anderem aus dem Versammlungsgesetz und dem Hausrecht hervorgehen - mit dem Bereithaltungszweck der Tierabwehr geführt werden. Zur Verteidigung gegen Menschen dürfen sie nicht eingesetzt werden. Allerdings kann eine Anwendung bei Notwehr und Nothilfe straffrei bleiben, wenn keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr besteht. Es ist also völlig legal, wenn Sie in unserem Onlineshop Ihr Pfefferspray günstig bestellen und sich einfach, schnell und zuverlässig nach Hause schicken lassen.
INFO Pfefferspray: Mit extremer, sofortiger Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika setzt die Polizei ausschließlich Pfeffer-Sprays ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Darf in Deutschland aber nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden
Wer ab und zu alleine an unbeleuchteten, Stellen Vorbeilaufen muss oder wartet, wird gewiss das mulmige Gefühl in der Magengegend verspürt haben. Was, wenn ein Angreifer wie aus dem Nichts hervorspringt? Jetzt in dieser Situation ist es gut, ein effektives Abwehrmittel zu haben. Genau diesen Zweck erfüllt ein CS-Gas Spray, das Sie bei uns im Shop günstig bestellen können.
Die kleinen Dosen von 15 bis 40 Milliliter Inhalt finden fast überall Platz. Alle CS-Gas-Produkte, die Sie in unserem Angebot kaufen können, sind selbstverständlich für den Einsatz zum Selbstschutz beziehungsweise zur Nothilfe zugelassen.
Die CS- Sprays sind Standard Abwehrsprays in der Einstiegsklasse. Vom Bundeskriminalamt Deutschland zugelassen, haben die CS-Reizgas Abwehrsprays eine Prüfnummer vom BKA und sind somit unbedenklich als Personenabwehrmittel in Notsituationen eingestuft.
Der CS-Reizstoff „Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril“ greift bei dem Angreifer die Schleimhäute und Atemwege an und führt zu Husten, Übelkeit, Atemwegbeschwerden und heftigem Tränenfluss. Das versprühen des CS Wirkstoffs erfolgt in Sprühnebelform. Reichweite: ca. 2 m - 4 m „Abhängig vom Gerät“
Der Verkauf ist frei ab 14 Jahren.
(für Privat zum Schutz von Tierangriffen)
- Pfeffer Jet (Inhalt 50 ml)
- Reichweite ca. 5 m
- Enthält 11 % OC-Wirkstoff mit Panikverschluss
- Größe: 11,5 x 3,5 cm
11,54 €
Endpreis, zzgl. Versandkosten2
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11,47 €
Endpreis, zzgl. Versandkosten2
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Rechtliche Hinweise
Ein Einsatz von Abwehrsprays gegen den Menschen kann unter Umständen bestraft werden
(Gefährliche Körperverletzung), wenn für den Einsatz kein Rechtfertigungsgrund wie die Notwehr oder die Nothilfe vorliegt. Eine gerechtfertigte Handhabung gegen Menschen kann ausschließlich im Rahmen der im § 227 BGB „Bürgerliches Gesetzbuch“, §23 StGB „Strafgesetzbuch“ geregelten Notwehr erfolgen! Diese Paragraphen sagen aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf.
Abwehrsprays werden in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen. Diese Paragraphen gelten nicht nur für Polizisten oder Sicherheitsdienste sondern für alle in der BRD lebenden Menschen. Daher darf jeder z.B. Pfefferspray zur „TIERABWEHR“ mit sich führen. Pfeffersprays, müssen immer den Hinweis Tierabwehrspray auf der Dose haben, ansonsten gelten sie als verbotene Waffen. Der Umgang ohne diesen Hinweis; (Tierabwehrspray, Anti-Dog, Contra-Dog, etc.) ist gemäß § 52 WaffG verboten!