Arbeitgeber haben Mitarbeiter zu benennen, die für den Fall eines Brandes erforderlichenfalls
Aufgaben der Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen.
Diese Evakuierungshelfer unterstützen die Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen.
Sie können ihre Aufgaben nur dann effektiv wahrnehmen, wenn eine Vorbereitung auf deren Aufgaben regelmäßig durchgeführt wird.
Der Evakuierungshelfer ist über die allgemeine Unterweisung der Beschäftigten hinaus für seine Aufgaben bei der Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen und besonderen Maßnahmen im Brandfall zu schulen.
Werden z.B. in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen bedürfen, sind die Evakuierungshelfer mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln zur Evakuierung dieses Personenkreises einzuweisen.
"Entschlossenheit im Unglück ist immer der halbe Weg zur Rettung."
Johann Heinrich Pestalozzi (1746 - 1827), Schweizer Pädagoge
Die Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben der Evakuierung übernehmen (Selbsthilfekräfte nach Verkaufsstättenverordnung, Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in Krankenhäusern, Heimen und Versammlungsstätten). Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Alarmierung, Brandmeldung, Flucht und Rettung, zu unterstützen oder durchzuführen.
Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen als Evakuierungshelfer entsprechend ausgebildet sind und auch regelmäßig nachgeschult werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 12 ArbSchG, und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie BGV A1, BGI 560, sowie BGR 133. Dem zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Erstmaßnahmen vermittelt.
Personen die als Evakuierungshelfer tätig werden (Personenschützer, Sicherheitspersonal, Personal in Heimen, Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten, Personal in Objekten mit Ortsunkundigen Personen, BKO in betrieben). Diese Maßnahme endet mit einer Prüfung.
9 Stunden
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen. Zertifikat und Gerätschaften enthalten.
Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Ausbilder im Bereich Brandschutz.
(Gefahrenabwehr 1 „Brandschutz“ Absolventen TFH Berlin, Brandschutzbeauftragte, AKNZ Ausbilder für Selbsthilfethemen „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“ , Oberführer Grubenwehr Hauptstelle für das Grubenrettungswesen, Ausgebildete Zugführer, Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr.