Zur Abwicklung des Sprechfunks- und der Kommunikation im Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes und des nichtöffentlichen beweglichen Funkdienstes der BOS.
Notwendig z. B. für Sicherheitspersonal, die mit Funk- und Kommunikationstechnik arbeiten müssen, sowie Personal der Hilfs- und Rettungsdienste.
Der Unterrichtungslehrgang dient als Schulungsmaßnahme für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder Mitarbeiter von Hilfsdiensten, die dort mit der entsprechenden Kommunikationstechnik umgehen müssen. Die unterrichteten Personen werden mit den für die Ausübung des Funk- und Fernmeldeverkehrs notwendigen Vorschriften in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Durchführung ermöglicht. Der Lehrgang endet mit einer abzulegenden Prüfung.
16 Stunden
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Zertifikat und Gerätschaften enthalten.
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Funkausbilder.