Personen, die in der Handhabung unterwiesen werden müssen (Selbsthilfekräfte nach Verkaufsstättenverordnung, Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in Krankenhäusern und Heimen). Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Alarmierung, Brandmeldung, Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen entsprechend unterwiesen sind und auch regelmäßig nachgeschult werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 12 ArbSchG, und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie BGV A1, BGI 560, sowie BGR 133. Den zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Erstmaßnahmen vermittelt. Löschvorführungen und praktische Löschübungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.
Personen die mit Löschgeräten umgehen können müssen (Personenschützer, Sicherheitspersonal, Personal in Heimen oder Verkaufsstätten, Gewerbliche Mitarbeiter).
4 Stunden (Grundausbildung)
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Zertifikat und Gerätschaften enthalten.
Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte, zertifizierte und zugelassene Ausbilder im Bereich Brandschutz.
(Gefahrenabwehr 1 „Brandschutz“ Absolventen TFH Berlin, Brandschutzbeauftragte, AKNZ Ausbilder für Selbsthilfethemen „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“, Oberführer Grubenwehr Hauptstelle für das Grubenrettungswesen, Ausgebildete Zugführer, Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr.